Erste Hilfe Fortbildung (BG)
Erste-Hilfe-Training für Betriebshelfer
Personenkreis: Um Betrieblicher Erst Helfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre erforderlich.
Sollte die zwei Jahresfrist überschritten sein muss eine neue Grundschulung erflogen.
Dieser Lehrgang kann nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden.
Die Lehrgangsgebühren werden von den Berufsgenossenschaften in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.
Bei Kursen ab 10 Teilnehmern können wir einen Kurs nach Ihren Wünschen durchführen, solange es der BGG/GUV-G 948 nicht wieder spricht.
Wir sind von der BG nach BGG/GUV-G 948 zertifiziert.
Sind Sie noch fit für den Straßenverkehr? In drei Stunden frischen wir Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auf. Einzige Voraussetzung dafür: Sie müssen irgendwann einmal eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben. Inhalte des Kurses sind die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Fallbeispiele, in denen Sie das Erlernte praktisch üben.
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